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Gesetzliche Neuregelung der Verrechnungspreise in Luxemburg
Außerdem Hinweise zum neuen Rundschreiben der Steuerbehörde vom 27.12.2016
Mit Wirkung zum hat der luxemburgische Gesetzgeber seine nationalen Regelungen zu Verrechnungspreisen durch die Einführung von Art. 56bis L.I.R. (loi concernant l'impôt sur le revenue, im Folgenden luxEStG) weiter ausgebaut. Insoweit hat auch die luxemburgische Steuerbehörde (Administration des contributions directes) mit Rundschreiben vom ihre Auffassung zur Auslegung der Verrechnungspreisregelungen im Rahmen von Konzernfinanzierungsaktivitäten erneut modifiziert.
Mit der Erweiterung der Verrechnungspreisvorschriften bezüglich der Methodik zur Bestimmung des Fremdvergleichspreises bei konzerninternen Geschäftsvorfällen nimmt Luxemburg bereits die neuen Entwicklungen im Rahmen der OECD-Verrechnungspreisregeln in nationales Recht auf.
Ebenfalls wurden das bestehende Rundschreiben für Konzernfinanzierungsaktivitäten ersetzt und neue Regeln, insbesondere hinsichtlich der Eigenkapital- und Substanzvoraussetzungen, eingeführt.
Konzerne, aber auch z. B. Private Equity Fonds, sollten ihre bestehende Verrechnungspreisdokumentation im Hinblick auf die neuen Regeln überprüfen und notfalls anpassen. In der Vergan...