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Einkommensteuer | Einkunftserzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung; vergebliche und nicht mehr durchsetzbare Bemühungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
Kann ein Stpfl. eine in seinem Eigentum stehende Wohnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und zur Vermietung bereitstellen, ist es nicht zu beanstanden, wenn das FG nach einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen vom Fehlen der Einkunftserzielungsabsicht ausgeht (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Stpfl. die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Demgegenüber sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, au...