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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des „Individuellen Services für behinderte Menschen“ durch eine Pflegekraft
Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen eines „Individuellen Services für behinderte Menschen“, die eine Pflegekraft auf der Grundlage von nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, sind umsatzsteuerfrei, wenn die Kosten der Leistungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelung von einem Träger der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit getragen werden (Bezug: § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 14, Nr. 16 Buchst. b, d und e UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG).
Im Urteilsfall waren die Leistungen des Klägers nicht nach § 4 Nr. 14, Nr. 16 oder Nr. 18 UStG in der in den Streitjahren 2004 bis 2006 gültigen Fassung steuerfrei, dafür aber nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g RL 77/388/EWG (seit 2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL). Nach dieser Vorschrift befreien die Mitgliedstaaten „die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunde...