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Insolvenzgeld als Entgeltersatzleistung
Das nicht in der InsO, sondern in den §§ 165 ff. SGB III geregelte und auf europarechtlichen Vorgaben der RL 2002/74/EG vom beruhende Insolvenzgeld soll gem. NWB NAAAF-77559 dem Arbeitnehmer nicht nur Schutz vor der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gewähren, sondern gleichzeitig auch die Insolvenzmasse von Arbeitsentgeltansprüchen entlasten und so als Sanierungsinstrument für ein in der Krise befindliches Unternehmen fungieren. Mit einem Antrag des Arbeitnehmers auf das (umlagefinanzierte) Insolvenzgeld tritt dieses dann an die Stelle des für drei Monate abgesicherten Arbeitslohns, so dass es sich damit um eine Entgeltersatzleistung handelt. Obwohl das Insolvenzgeld für die Zwecke der Einkommensanrechnung im SGB II insoweit mit dem Arbeitsentgelt gleichzusetzen ist, erset...