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StuB 8/2017 S. 332

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist gem. nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO i. V. mit § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung enthält. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können – so der Senat – aus einer derartigen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in AGB enthaltene salvatorische Klausel führt nicht zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.

Praxishinweise

(1) Im Streitfall sah der Arbeitsvertrag, der durch ordentliche Kündigung der Beschäftigten endete, ein Wettbewerbsverbot vor, wonach es der Klägerin untersagt war, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit dem Arbeitgeber in direkt...

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