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Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG
Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück (Bezug: § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 14c Abs. 2 UStG).
Die Aufrechnung ist nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Im Urteilsfall hatte die Insolvenzschuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen und die nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldete Umsatzsteuer ans FA abgeführt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens berichtigte der Insolvenzverwalter diese Rechnungen und beantragte beim FA die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags na...