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Rückstellung für drohende Steuerschulden des Organträgers
Das FG Münster hat zur Frage entschieden, ob eine Organgesellschaft für eine drohende Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin nach § 73 AO eine Rückstellung bilden darf (FG Münster, nrkr. Urteil vom - 9 K 3999/13 K,G NWB KAAAG-37789; BFH-Az.: I R 78/16).
Sachverhalt: Zwischen der Klägerin (Organgesellschaft) und der B AG (Organträgerin) bestand bis zum eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Im Jahr 2005 wurden die Geschäftsanteile der Klägerin an andere Gesellschafter veräußert. Über das Vermögen der B AG wurde im Jahr 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das FA teilte der Klägerin im Oktober 2009 mit, dass es beabsichtige, sie für rückständige Körperschaftsteuer der B AG nach § 73 AO in Anspruch zu nehmen. Am tra...