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BFH 19.01.2017 IV R 10/14, StuB 8/2017 S. 321

Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

(1) Eine vermögensverwaltend tätige, aber gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann nicht nur Anlage-, sondern auch Umlaufvermögen haben. (2) Die Zuordnung bestimmt sich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im (fiktiven) Betrieb. (3) Goldbarren sind keine Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Forderungen oder Rechte i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 4 Variante 3 EStG (Bezug: § 4 Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 Satz 4 Variante 1, § 15 Abs. 3 Nr. 2, § 4 Abs. 3 Satz 4 Variante 3 EStG i. S. des StEindämmG; § 42 AO; § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO; § 247 Abs. 2 HGB; Art. 43 Abs. 1 EGBGB).

Praxishinweise

Stpfl., die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinn...BGBl 2006 I S. 1095

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