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Bundestag beschließt Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen. Die wesentlichen Regelungen:
Vorgesehen sind u. a. eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.
Die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine werden verkürzt.
Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.
Per Änderungsantrag fügten die Koalitionsfraktionen in den Entwurf noch eine Regelung ein, wonach bereits in voller Höhe abgeschriebene Wirtschaftsgüter mit bestimmten Daten nur noch dann in einem...