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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 381/15

Gesetze: KHEntgG § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; KHEntgG § 9 Abs. 1 Nr. 1; KHG § 17b Abs. 1 S. 3; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Verbringt ein Krankenhaus einen Patienten zur Durchführung einer Hemikraniektomie in ein anderes Krankenhaus, so handelt es sich nicht um eine Verbringung, sondern vielmehr um eine Verlegung. Das verbringende Krankenhaus kann sich nicht darauf berufen, dass es sich bei dieser Operation um eine Leistung eines Dritten § 2 Abs. 2 Satz Nr. 2 KHEntgG handelt.

Fundstelle(n):
YAAAG-42792

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Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 09.02.2017 - L 1 KR 381/15

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