Grobes Verschulden im Sinne des § 173
Abs. 1 Nr. 2 AO bei Beauftragung von verschiedenen Steuerberatern
im privaten und betrieblichen Bereich.
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger, der
als Kommanditist im Zuge einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen
die Verpflichtung zur Zahlung einer Versorgungsrente als dauernde Last
übernommen hat, handelt grob fahrlässig i.S. des §173 Abs. 1 Nr.
2 AO, wenn er seinen privaten Steuerberater nicht über die entsprechenden
Zahlungen informiert.
2. Die grobe Fahrlässigkeit
entfällt nicht dadurch, dass bei einer mit ElsterFormular abgegebenen
elektronischen Steuererklärung die nachträgliche Überprüfung, ob
sämtliche im Erklärungsformular ausdrücklich gestellte Fragen beantwortet
worden sind, dadurch erschwert wird, dass das Programm nach der
Eingabe keinen Ausdruck des vollständigen Formulars liefert, sondern
nur die Kennziffern aufführt, zu denen Werte eingetragen worden
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PStR 2017 S. 153 Nr. 7 OAAAG-42671
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.02.2017 - 3 K 252/16
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