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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 252/16

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Beauftragung von verschiedenen Steuerberatern im privaten und betrieblichen Bereich.

Leitsatz

1. Ein Steuerpflichtiger, der als Kommanditist im Zuge einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen die Verpflichtung zur Zahlung einer Versorgungsrente als dauernde Last übernommen hat, handelt grob fahrlässig i.S. des §173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er seinen privaten Steuerberater nicht über die entsprechenden Zahlungen informiert.

2. Die grobe Fahrlässigkeit entfällt nicht dadurch, dass bei einer mit ElsterFormular abgegebenen elektronischen Steuererklärung die nachträgliche Überprüfung, ob sämtliche im Erklärungsformular ausdrücklich gestellte Fragen beantwortet worden sind, dadurch erschwert wird, dass das Programm nach der Eingabe keinen Ausdruck des vollständigen Formulars liefert, sondern nur die Kennziffern aufführt, zu denen Werte eingetragen worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PStR 2017 S. 153 Nr. 7
OAAAG-42671

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.02.2017 - 3 K 252/16

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