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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 1501/16

Leitsatz

Leitsatz:

Gelten die vom Arbeitgeber der Einzugsstelle zu übermittelnden Beitragsnachweise gemäß § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV für die Vollstreckung als Leistungsbescheide der Einzugsstelle, dann reichen diese Beitragsnachweise auch zum Nachweis einer Forderung im Rahmen der Verrechnung aus.

Fundstelle(n):
OAAAG-42376

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.02.2017 - L 10 R 1501/16

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