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Grenzen bei Gesellschaftsdarlehen –Einschränkung der steuerlichen Anerkennung
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[i]OFD Frankfurt am Main, Vfg. vom 9.12.2016 - S 2241a A - 005 - St 213 NWB PAAAF-90225Nicht jede Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter wird auch steuerlich anerkannt. Die OFD Frankfurt am Main hat diese Aussage in einer Verfügung konkretisiert. Es ist deshalb im Vorfeld zu untersuchen, in welchen Fällen eine abweichende steuerliche Behandlung nach der Auffassung der Finanzverwaltung zu erfolgen hat und welche Auswirkungen eine Nichtanerkennung von an den Mitunternehmer gewährten Darlehen insbesondere im Bereich des § 15a EStG hat.
[i]Ronig, Verluste bei beschränkter Haftung, § 15a EStG, infoCenter NWB WAAAC-82953Die (rechtzeitige) Vereinbarung eines Darlehens, das eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter gewährt, ist deshalb zwar ein geeignetes Mittel, um Entnahmen zu vermeiden und damit das Kapitalkonto in ungeschmälerter Höhe für die Anwendung von § 15a EStG zu erhalten. Notwendig ist aber hierfür ein besonderes betriebliches Interesse oder die Konditionen der Darlehensgewährung sind marktüblich; hierzu gehört nicht nur die Zinshöhe, sondern auch die Besicherung.