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Bargeldlose Zahlungen mit EC-Karten im Rahmen der Kassenführung
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[i]Teutemacher, Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung, BBK 16/2015 S. 768 ff. NWB BAAAE-98688Im Geschäftsablauf der Bargeldbranchen, etwa in der Gastronomie, ist es nicht immer leicht zu bewerkstelligen, Barzahlungen und Kartenumsätze in den Systemen zu differenzieren. Häufig finden sich die Kartenzahlungen deshalb auch im Kassenbuch, obwohl es sich um Forderungen handelt, die dann über Geldtransitkonten umgebucht werden. Weil dies im Einzelfall aber zu einer Einschränkung der Kassensturzfähigkeit führen kann, haben steuerliche Betriebsprüfer dies als formellen Mangel gewertet, der zu einer Hinzuschätzung berechtigen soll. In BBK 16/2015 S. 768 hat Teutemacher die Konsequenzen ausführlich erläutert.
Jedoch ist der erhobene Vorwurf fehlender Kassensturzfähigkeit bei Eintragung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch bei korrekter Handhabung durch den Steuerpflichtigen unbegründet. Die hier bisher als Begründung genannten finanzgerichtlichen Entscheidungen geben ein solches Verbot nicht her, sie stehen sogar eher für das Gegenteil der These. Gleiches gilt für die GoBD.
Das Steuerrecht enthält in der Summe keine Sperre, das Kassenbuch einschließlich der EC-Karten-Umsätze zu führen. Aus Gründen d...