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Berufliche Veranlassung einer Habilitationsfeier
Für Werbungskostenabzug sind insbesondere Anlass der Feier und Gästeauswahl entscheidend
In seiner Rechtsprechung zum Werbungskostenabzug von Aufwendungen, die bei Veranstaltungen mit repräsentativen Charakter den Arbeitnehmern entstehen, verwendet der BFH seit mehreren Jahren einen gleichbleibenden Kriterienkatalog. Im hat der BFH nun neue Akzente gesetzt. Im Unterschied zur Vorentscheidung des FG Sachsen (vgl. hierzu ) hat der VI. Senat des BFH bei seiner Beurteilung verstärkt auf den Anlass der Veranstaltung und auf die Personenauswahl abgestellt. Zur Klärung, ob die Aufwendungen für die Gäste der Habilitationsfeier aus dem beruflichen Umfeld (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst sind, erfolgte eine Zurückverweisung der Sache an das FG Sachsen. Ergänzend ist auch auf das hinzuweisen (Werbungskostenabzug für eine Geburtstagsfeier).
I. Sachverhalte
In beiden Fällen (Habilitations- und Geburtstagsfeier) hatten Angestellte (Chefarzt bzw. Allein-Geschäftsführer) Geschäftspartner und Mitarbeiter eingeladen. Während die Habilitationsfeier nicht in den Geschäftsräumen sta...