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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 3003/15 AO

Gesetze: AO § 30AO § 91 Abs. 1AO § 364FGO § 102IFG NRW § 4 Abs. 1

Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren: Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung – Vorrang der speziellen Negativregelung der AO gegenüber dem IFG NRW – Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber einem im Prüfungszeitraum nicht durchgehend beteiligten GbR-Gesellschafter – Berechtigtes Interesse nach bestandskräftigem Abschluss einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Leitsatz

  1. Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens steht dem Steuerpflichtigen nur ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde über seinen Antrag auf Akteneinsicht zu.

  2. Die allgemeinen Regelungen der Datenschutzgesetze bzw. der Informationsfreiheitsgesetze treten hinter diese spezielle Negativregelung der AO zurück.

  3. Es ist nicht ermessenswidrig, wenn das FA den Antrag eines GbR-Gesellschafters auf Einsichtnahme in die eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei der GbR betreffenden Akten im Hinblick auf das Steuergeheimnis und mangels berechtigten Interesses ablehnt, weil die Prüfung überwiegend Zeiträume umfasst, in denen der Antragsteller noch nicht Gesellschafter war, und nach dessen Eintritt sowohl die Prüfungsanordnung als auch der aufgrund der Prüfung ergangene bestandskräftige Nachforderungsbescheid gegenüber dem gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bekannt gegeben worden sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAG-42242

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.03.2016 - 7 K 3003/15 AO

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