Arbeitslohn: Rabatt des Veranstalters für Reisebuchung von
Reisebüroangestellten – Veranlassungszusammenhang zwischen
Vorteilsgewährung eines Dritten und Arbeitsleistung –
Eigenwirtschaftliches Interesse des Veranstalters
Leitsatz
Der einer Reisebüroangestellten und deren Ehegatten gewährte Rabatt eines Reiseveranstalters für die Buchung einer Kreuzfahrt
ist kein durch die Beschäftigung veranlasster geldwerter Vorteil, wenn die Rabattierung zur Auslastungsoptimierung sowie Reduzierung
der Kostenbelastung und damit vor allem aus eigenwirtschaftlichen Gründen des Veranstalters erfolgt.
Allein der Umstand, dass der Preisnachlass lediglich den Mitarbeitern von Reisebüros und nicht auch anderen Arbeitnehmern
gewährt wird, begründet keinen hinreichenden Veranlassungszusammenhang zwischen der Vorteilsgewährung und der Arbeitsleistung.
Die Weitergabe von Rabattangeboten eines Reiseveranstalters ist nicht als aktives Mitwirken des Arbeitgebers im Sinne des
BStBl 2015 I S. 143, anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2017 S. 12 Nr. 11 DStR 2018 S. 6 Nr. 1 DStRE 2018 S. 400 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2017 S. 915 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2017 S. 984 XAAAG-42240
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 21.12.2016 - 5 K 2504/14 E
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