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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 651/15

Gesetze: EStG § 9c Abs. 1GG Art. 3 GG Art. 6

Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für ein Kind über 14 Jahren

Leitsatz

Die Beschränkung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen nach § 9c Abs. 1 EStG auf Betreuungsaufwendungen für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verstößt nicht gegen Art. 6 Grundgesetz oder Art. 3 Grundgesetz.

Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.

Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, eine allen Einzelfällen gerecht werdende, optimale Berücksichtigungsfähigkeit herzustellen. Er war ausgehend von seiner Vereinfachungsbefugnis grundsätzlich berechtigt, den Abzug auf die typischen Fälle zu beschränken, in denen Kinderbetreuungskosten zwangsläufig anfallen.

Fundstelle(n):
CAAAG-42234

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 15.12.2016 - 4 K 651/15

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