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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 5 KO 5240/16

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, GKG § 40, GKG § 43, AO § 268

Steuerrückstände als Streitwert bei der Sache nach auf Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen gerichteter Klage gegen die Ablehnung der Erteilung eines Aufteilungsbescheids

Leitsatz

Hat das Finanzamt den Antrag auf Erlass eines Aufteilungsbescheids betreffend Abgabenrückstände abgelehnt und wird die hiergegen erhobene Klage damit begründet, dass die vom Finanzamt genannten Steuerrückstände aufgrund eingetretener Verjährung i. H. v. 0 Euro aufzuteilen seien und dass gegen beide Ehegatten wegen der genannten Steuerrückstände Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr ergriffen werden dürften, so wird der Sache nach die endgültige Abwendung der Vollstreckung angestrebt und sind folglich bei der Streitwertermittlung die der Vollstreckungsmaßnahme zugrunde liegenden Rückstände einschließlich Zinsen und sonstiger Nebenleistungen in voller Höhe zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAG-42229

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.02.2017 - 5 KO 5240/16

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