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BFH 06.12.2016 IX R 18/16, StuB 7/2017 S. 289

Einkommensteuer | Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes bei Ratenzahlung

Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an (Bezug: § 11, § 17 Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

Nach § 22 Nr. 2 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG. Hierunter fallen gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch Grundstücksveräußerungen im steuerlichen Privatvermögen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ermittelt wird der Gewinn, indem der Veräußerungserlös um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Immobilie und die Werbungskosten gekürzt wird (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Da...

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