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Anwendung von BMF-Schreiben – Positivlisten
Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht ( NWB QAAAG-41402).
Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
Für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1, gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben.
Für vor dem verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgef...