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Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
Werden dem Steuerpflichtigen von seiner gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (§ 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind (sog. Kostenerstattungsfälle), liegt dem (BStBl 2016 II S. 989) folgend eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und gerade keine Beitragsrückerstattung vor. Das erläutert die verfahrensrechtliche Umsetzung des BFH-Urteils und die [i]Gerauer, NWB 45/2016 S. 3370Voraussetzungen zur Änderung der betroffenen Einkommensteuerbescheide.