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BFH 16.11.2016 V R 1/16, NWB 15/2017 S. 1068

Umsatzsteuer | Ort der Lieferung in ein Konsignationslager

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem AuslieferungslagerS. 1069 gelagert wird. (2) Vereinbaren die an einem Leistungsaustausch Beteiligten rechtsirrtümlich die Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, ist der vereinbarte Betrag in Entgelt und darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine niederländische Kapitalgesellschaft, lieferte Computer mit Zubehör, die in ein Konsignationslager auf dem Betriebsgelände der deutschen [i]infoCenter „Innergemeinschaftliche Lieferung“ NWB EAAAA-41706 Abnehmerin verbracht wurden. Streitpunkt war, ob die Lieferungen in Deutschland steuerbar (un...

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