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STFAN Nr. 4 vom Seite 16

Gesetzgebungsverfahren im Überblick

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Steuerberater; München

Neben dem Jahressteuergesetz 2016 wurden im Dezember 2016 noch weitere Gesetze mit steuerlichen Inhalten verabschiedet. Dazu gehören das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ sowie die neue Tarifvorschrift des § 32c EStG, die eine Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte vorsieht und Bestandteil des „Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“ war. Der folgende Beitrag stellt die Inhalte der beiden Gesetze vor.

Steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften

Einführung

§ 8c KStG sieht den Wegfall nicht genutzter Verluste bei Körperschaften vor, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft in bestimmter Höhe stattfinden. Hiervon ausgenommen werden Übertragungen im Konzern (Konzernklausel) und Fälle, bei denen zum Zeitpunkt des schädlichen Erwerbs stille Reserven (Stille-Reserven-Klausel) vorhanden sind. Der Gesetzgeber erweitert die Ausnahmen durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ auf Fälle, in denen der Geschäftsbetrieb der Körperschaft nach dem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlo...BGBl I 2016 S. 2998