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FG Baden-Württemberg 08.03.2016 2 V 2763/15, BBK 7/2017 S. 310

Bilanzierung | Teilwertzuschreibung bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Bei einem Fremdwährungsdarlehen ohne bestimmte Restlaufzeit kann nach dem FG Baden-Württemberg eine Teilwertzuschreibung erfolgen, wenn

  • [i]Kursverschlechterung von mehr als 20 % oder zweimal 10 %am Bilanzstichtag eine Kursverschlechterung von mehr als 20 % oder

  • am Bilanzstichtag und am vorherigen Bilanzstichtag eine Kursverschlechterung von jeweils mehr als 10 % eingetreten ist.

Hingegen lässt sich die Bagatellgrenze für Aktien von mehr als 5 % nicht auf Fremdwährungsverbindlichkeiten übertragen.

[i]Keine Restlaufzeit feststellbar In den vom FG entschiedenen Fall hatte die Klägerin ein Darlehen in Schweizer Franken (CHF) aufgenommen, jedoch keine feste Laufzeit für das Darlehen vereinbart. Das Darlehen entwickelte sich in den Jahren 2008 bis 2010 wie folgt:


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