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BBK Nr. 7 vom Seite 339

Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften mit Beispielsfällen

Wolfgang Eggert

[i]Eggert, Steuerliche Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften, BBK 19/2016 S. 952 NWB SAAAF-82954 Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG soll eine zusätzliche Steuerbelastung von gewerblichen Einkünften im Vergleich zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbständiger Arbeit vermeiden oder zumindest abmildern. Aufgrund der Konzeption der Vorschrift, aber auch der Auslegung durch den BFH gelingt das bei Personengesellschaften in immer mehr Fällen nur unzureichend oder gar nicht. Im Schreiben vom hat das BMF die Rechtslage jüngst zusammengefasst, die der Beitrag in kompakter Form verständlich und kritisch würdigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Gesetzliche Regelung

1. Alle Steuerpflichtigen

[i]Ebber, Gewerbesteueranrechnung, infoCenter NWB AAAAA-41703 Die tarifliche Einkommensteuer (ESt) ermäßigt sich nach der Regelung des § 35 Abs. 1 Sätze 1 und 5 EStG, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, um das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags, höchstens aber um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Der Ermäßigungshöchstbetrag ist nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG wie folgt zu ermitteln:


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Summe der positiven gewerblichen Einkünfte
• geminderte tarifliche Steuer
Summe aller positiv...

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