Kindergeld, einjähriger Auslandsaufenthalt während der Elternzeit
Leitsatz
1. Durch die befristete Untervermietung der möblierten Räume für den Zeitraum vom bis zum hat der Kläger
den Wohnsitz im Inland nicht aufgegeben. Vielmehr erfolgte lediglich eine vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort während
des einjährigen Aufenthaltes in den USA.
2. Aus den vorgelegten Bescheinigungen der Arbeitgeber des Klägers und seiner Ehefrau geht klar hervor, dass die Arbeitsverhältnisse
nach Ablauf der Elternzeit weitergeführt werden. Diese von vornherein befristete Abwesenheit während des dritten Jahres der
Elternzeit für die Tochter steht der Beibehaltung des Wohnsitzes nicht entgegen, auch wenn innerhalb dieser zwölf Monate eines
besuchsweise Rückkehr zum Wohnsitz etwa zu Ferienzwecken wegen der großen Entfernung oder aus Kostengründen nicht beabsichtigt
und tatsächlich nicht erfolgt ist.
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