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Arbeitsrecht | Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO i. V. mit § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können – so der Senat – aus einer derartigen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in AGB enthaltene salvatorische Klausel führt nicht zur Wirksamkeit des [i]infoCenter „Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters“ NWB WAAAE-03485 Wettbewerbsverbots.
Im Streitfall sah der Arbeitsvertrag, der durch ordentliche Kündigung der Beschäftigten endete, ein Wettbewerbsverbot vor, wonach es der Klägerin untersagt war, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewe...