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Gesellschaftsrecht | Ermittlung des Ausgleichsanspruchs nach Ausscheiden aus einer GbR mittels Abschichtungsbilanz
Haben die Gesellschafter einer Anwalts-GbR für den Fall des Ausscheidens die Auseinandersetzung mittels „Abschichtungsbilanz“ vereinbart, bedarf jene – zumal für sie keine gesetzlichen Vorgaben bestehen und namentlich die §§ 246 ff. HGB nicht unmittelbar anwendbar sind – damit nicht automatisch zwingend auch der Erstellung in Bilanzform. Dies gilt zumindest dann, wenn die vom Steuerberater zur Ermittlung einer Fehlbetragshaftung des [i]infoCenter „Auseinandersetzungsbilanz, Realteilungsbilanz (HGB)“ NWB GAAAC-33981 ausgeschiedenen Gesellschafters gewählte Darstellungsform unter Berücksichtigung vom Stand der jeweiligen Kapitalkonten, des Bankguthabens, des Anlagevermögens sowie der Verbindlichkeiten und Rückstellungen eine ebensolche übersichtliche und nachvollziehbare Berechnung ermöglicht.
Im Streitfall verlangte der ausgeschiedene Anwalt, der von der Sozi...