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Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH
[i]BFH, Urteil vom 18.1.2017 - II R 33/16 NWB VAAAG-39576 Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a. F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich [i]Hölscheidt, NWB 4/2016 S. 298eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden. (2) Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht befugt ist, sich beim BFH selbst zu vertreten, kann diese Befugnis auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit herleiten.