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Einkommensteuer – Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen (FG)
Bei einem Fremdwährungsdarlehen ist von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet.
Sachverhalt: Die Antragstellerin hatte im August 2006 ein unbefristetes verzinsliches Darlehen mit einem Nennbetrag von 821.240 Schweizer Franken aufgenommen, dessen Rückzahlungsbetrag sich nach dem damaligen Umrechnungskurs auf 520.141 € belief, so das FG Baden-Württemberg in seinem Newsletter im Februar 2017. Weil im Zuge der Finanzkrise ab dem Jahr 2008 der Wert des Franken gegenüber dem Euro deutlich gestiegen war, erhöhte die Antragstellerin in ihren Bilanzen 2008 bis 2010 den Wertansatz des Darlehens im Wege einer Teilwertzuschrei...