Umweltbonus
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ziel der Bundesregierung ist es, den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Neben der Befreiung von der Kfz-Steuer werden Elektroautos auch ertragsteuerlich/lohnsteuerlich gefördert. So wird im festgelegt, dass der Listenpreis wegen der darin enthaltenen Kosten für das Batteriesystem pauschal zu mindern ist. – Eine Regelung die sich in einem weiteren Schreiben des zur umsatzsteuerlichen Behandlung nicht wiederfindet. – Neben den o. g. Vergünstigungen werden Elektrofahrzeuge auch noch mit einem sog. Umweltbonus bezuschusst. 15.348 Anträge wurden bis zum bereits gestellt. Eine ausführliche Zwischenbilanz finden Sie auf der Themenseite „Elektromobilität“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Umweltbonus hat jüngst die Finanzverwaltung Stellung genommen. Eine Besprechung von Grambeck finden Sie dazu auf .
Ein Dauerbrenner ist die Kleinunternehmerregelung. Esch befasst sich auf der mit einer Entscheidung des , die zeigt wie wichtig es für „Online-Händler“ ist, sich mit den steuerlichen Konsequenzen ihrer Verkaufsaktivitäten regelmäßig auseinanderzusetzen. Der Beitrag von Christ auf hilft, die Folgen des Wechsels zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung und umgekehrt zu erkennen und zu beachten.
Um steuerbare Leistungen einer GbR an ihre Gesellschafter und um die Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL geht es in dem Beitrag von Prätzler auf . Zur Auslegung dieser Bestimmung sind gegenwärtig beim EuGH vier Verfahren anhängig (Kommission/Luxemburg, ; DNB Banka, ; Aviva, und Kommission gegen Deutschland, ).
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 7 / 2017 Seite 1
TAAAG-41051