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E-Mail-Marketing: Bei unzulässiger Werbung drohen Bußgelder
Voraussichtlich im Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Dann können rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße mit Bußgeldern in Millionenhöhe bestraft werden. Außerdem wurden mehrere Rechtsgrundlagen geändert, und es gibt zahlreiche Urteile, die im Umfeld von E-Mail-Marketing zu berücksichtigen sind. Um Probleme zu vermeiden, sollten sich Unternehmen genau informieren, z. B. mithilfe der aktualisierten „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“, abrufbar als PDF unter http://go.nwb.de/y5yfn.
Welche Datenschutzmaßnahmen für kleine Unternehmen notwendig sind und welche Gefahren bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen, lesen Sie in NWB-BB 5/2017.