Arbeitshilfe - Stand: 12.09.2018

Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen

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Erhöht der Ertrag aus der Auflösung eines für einen erhaltenen Zinszuschuss nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens anlässlich der Betriebsaufgabe den laufenden Gewinn, oder ist er Bestandteil des tarifbegünstigten Aufgabegewinns?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
JAAAG-40882