Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG – Maßgeblichkeit der Realisation des Veräußerungsentgelts bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen
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Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG – Maßgeblichkeit der Realisation des Veräußerungsentgelts bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen:
1. Stellt die Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gewinne ab, nicht jedoch auf den Zeitpunkt des zugrundeliegenden dinglichen Rechtsgeschäfts?
2. Ist in den Fällen der gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen keine stichtagsbezogene Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen, sondern ist in diesen Fällen die Realisation des Veräußerungsentgelts maßgeblich, weil der Veräußerer die Gewinne erst im Zuflusszeitpunkt erzielt? – Gilt dies auch für die Beurteilung der Veräußerungsgewinne im Rahmen von § 8b Abs. 2 KStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAG-40870