Erbrecht
1. Aufl. 2017
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C. Verfügungen von Todes wegen (Gewillkürte Erbfolge und sonstige Anordnungen)
Nachdem Sie dieses Kapitel bearbeitet haben,
können Sie die Besonderheiten des Testaments, des Erbvertrags und des gemeinschaftlichen Testaments wiedergeben;
können Sie eine vertragsmäßige Verfügung von einer einseitigen Verfügung im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen unterscheiden;
haben Sie die Bindungswirkungen einer vetragsmäßigen Verfügung eines Erbvertrags sowie einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments verstanden;
kennen Sie besondere Anordnungen des Erblassers, wie etwa die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, die Anordnung eines Vermächtnisses und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
I. Einführung
Die gesetzliche Erbfolge greift nicht, wenn der Erblasser die Erbfolge für den Fall seines Todes rechtsgeschäftlich geregelt hat. Man spricht dann von der gewillkürten Erbfolge.
Die rechtsgeschäftliche Anordnung des Erblassers, die er für den Fall seines Todes trifft, wird als Verfügung von Todes wegen bezeichnet. Der Verfügung von Todes wegen als Oberbegriff unterfällt das Testament (einseitig) und...