Abzinsung von Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten
Leitsatz
1) Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten, die nach der Betriebsvereinbarung nicht zu verzinsen sind, sind abzuzinsen.
2) § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG 2009 stehen der Anfechtung eines Bescheids zur gesonderten Feststellung eines Verlustes
nicht entgegen, wenn der Stpfl. neben diesem Verlustfeststellungsbescheid zunächst auch den KSt-Bescheid angefochten hat,
der Rechtsstreit gegen den KSt-Bescheid sich indes nach Herabsetzung der KSt auf 0 € erledigt hat und sich die Abzinsung nur
noch in dem Verlustfeststellungsbescheid auswirken kann.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2017 S. 448 DStR 2018 S. 8 Nr. 8 DStRE 2018 S. 526 Nr. 9 DStZ 2017 S. 222 Nr. 7 EFG 2017 S. 564 Nr. 7 WAAAG-40493
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