Bindungswirkung einer Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG nur für die Feststellung auf den Schluss
des nachfolgenden Veranlagungszeitraums
Nachholung fehlender Feststellungsbescheide und erstmalige Ermittlung eines steuerlichen Einlagenkontos bei einem BgA
Leitsatz
1. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG auf den 31. Dezember eines
Veranlagungszeitraums ist nicht Grundlagenbescheid für irgendeinen zeitlich nachfolgenden Feststellungsbescheid, damit auch
nicht für einen Feststellungsbescheid, der mehrere Jahre später zu erlassen ist, sondern nur für den sich im unmittelbar folgenden
Veranlagungszeitraum anschließenden Feststellungsbescheid. Eine lückenhafte Feststellung mit Bindungswirkung ist nicht möglich.
2. § 181 Abs. 5 AO gestattet keine Nachholung fehlender Feststellungsbescheide für einen Betrieb gewerblicher Art (BgA), wenn
in den fraglichen Veranlagungszeiträumen die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht vorlagen und damit
gem. § 27 Abs. 1, 2, 7 KStG das steuerliche Einlagenkonto nicht gesondert festzustellen ist.
3. Ein BgA, der erstmals ein steuerliches Einlagenkonto zu ermitteln hat und der bereits vor dem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren
zum Halbeinkünfteverfahren bestand, hat den Bestand des steuerlichen Einlagenkontos zum – dem Zeitpunkt des Systemwechsels
– zu ermitteln und anschließend die weitere Entwicklung nach den üblichen Grundsätzen fortzuschreiben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 689 Nr. 8 IAAAG-40476
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 01.02.2017 - 2 K 1059/16
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