Frage der missbräuchlichen Gestaltung gem. § 42 AO durch Zwischenschaltung einer Landwirtin in den Züchter-Mästerdirektverkehr
bei Ferkellieferung
Leitsatz
1. Bei summarischer Prüfung ist für den Streitfall festzustellen, dass die formale Zwischenschaltung der Astin. in den Züchter-Mäster-Direktverkehr
eine Umgehung des UStG darstellt, um der Astin. einen Vorsteuerabzug zu verschaffen, der nicht durch wirtschaftliche oder
sonstige außersteuerliche Gründe zu rechtfertigen ist.
2. Die Finanzbehörde ist zwar nach Treu und Glauben gebunden, wenn sie einem Stpfl. verbindlich zusichert, einen konkreten
Sachverhalt, dessen steuerliche Behandlung zweifelhaft erscheint und für den Stpfl. wirtschaftlich bedeutsam ist, in einem
bestimmten Sinn zu beurteilen. Voraussetzung für die Bindung ist aber, dass der für die spätere Entscheidung zuständige Beamte
die Auskunft erteilt und zuvor der Stpfl. den Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten richtig dargestellt hat und offensichtlich
ist, dass von der Auskunft gewichtige wirtschaftliche Entscheidungen abhängen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 530 Nr. 6 PStR 2018 S. 6 Nr. 1 VAAAG-40463
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FG Münster, Beschluss v. 23.01.2017 - 15 V 2563/16 U
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