Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2016
2017
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage R
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Seite | ||
I.
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Vordruck
| 451 |
II.
|
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
| 454 |
1. | Gesetzesänderungen
| 454 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 454 |
2.1 | 454 | |
2.2 | BMF-Schreiben
| 454 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 454 |
III.
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ABC der Alterseinkünfte
| 458 S. 451
|
I. Vordruck – Anlage R
S. 452
S. 453
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde wie folgt geändert:
Die Anlage R wurde an den VZ 2015 angepasst. Es handelt sich eher um redaktionelle Änderungen.
Zeile 21: Die bislang auf der Seite 2 in der Zeile 58 stehende Abfrage zu den Steuerstundungsmodellen, d. h. zu Einkünften aus Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG, wurde zusammen mit der Abschnittsüberschrift „Steuerstundungsmodelle” auf die Seite 1 in die neue Zeile 21 verschoben.
Zeilen 38 und 39: Das (BStBl I 2011, 1223) regelt in der Rz. 92, dass in Fällen, in denen nach dem eine Rente einer anderen Rente aus derselben Versicherung nachfolgt und in denen die Leistung ganz oder teilweise der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a EStG i. V. m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG (Rechtsgrund 06) unterliegt, aufgrund der vorhergehenden Rente ein fiktiver Rentenbeginn zur Bestimmung des Besteuerungsanteils der nachfolgenden Rente z...