Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2016
2017
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
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I.
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Vordrucke
| 139 |
1. | Anlage Kind
| 139 |
2. | Anlage K
| 143 |
II.
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Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
| 144 |
1. | Gesetzesänderungen
| 144 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 145 |
2.1 | 146 | |
2.2 | BMF-Schreiben
| 146 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 156 |
III.
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ABC der Kinder
| 158 S. 139
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I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 140
S. 141
S. 142
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Zeile 31: Die Formulierung des Vortextes vor der Zeile 31 zu den Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung wurde an den Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 2 Satz 3 EStG angepasst: „Füllen Sie die Zeilen 31 bis 37 nur aus, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben.”
Zeilen 46 und 47: Offensichtlich für eine bessere Verständlichkeit wurden die Zeilen 46 und 47 zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende so umformuliert, dass nunmehr nicht auf Personen Bezug genommen wird, für die keine Anlage Kind eingereicht wird, sondern bei denen (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder besteht.
Zeile 46: „Außer mir war(en) in der gemeinsamen Wohnung eine/mehrere volljähr...