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Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Die OFD Niedersachsen hat zur Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Stellung genommen (/St 222 NWB UAAAG-38830). Hierzu führt die OFD im Wesentlichen weiter aus:
Nach § 5 Abs. 4 EStG ist die Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums nur zulässig, wenn das maßgebende Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, S. 244die Zuwendung das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt und die Zusage schriftlich erteilt wird. Eine Rückstellung ist auch im Pauschalwertverfahren nicht zu gewähren, wenn das maßgebende Dienstverhältnis nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat.
Liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG vor, kann eine Rückstellung aber dennoch ...