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Berufsrecht | Rechtsanwalt behält Vergütungsanspruch nach Kündigung des Mandats
Ein Rechtsanwalt behält grds. auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht hat. Im Streitfall hatte der Kläger von den beiden beklagten Anwälten, die gemeinsam eine Kanzlei betreiben, die Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars gefordert. Der Kläger hatte trotz des [i]Zur Vergütungspflicht bei Kündigung des steuerlichen Mandats Hamminger, NWB 48/2016 S. 3622bestehenden Mandatsverhältnisses einen weiteren Anwalt in der gleichen Sache beauftragt. Dieser hatte dann auch gleich mit dem zuständigen Richter telefoniert, ohne seine Berufskollegen darüber zu informieren. Die beiden beklagten Anwälte hatten daraufhin erklärt, das Mandat niederlegen zu wollen, wenn der zusätzlic...