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Gesellschaftsrecht | Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Ausgestaltung des Prüfungsrechts
In der Satzung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes können das Prüfungsrecht des Verbandes und die ihm entsprechende Duldungspflicht der Genossenschaft in den durch das Vereinsrecht und das Genossenschaftsrecht gezogenen Grenzen näher ausgestaltet werden. Das Prüfungsrecht kann durch eine Verbandssatzung, der sich die Genossenschaft durch ihren freiwilligen Beitritt unterworfen hat, auf Pflichtprüfungen erstreckt werden, die die Genossenschaft auch durch einen anderen Prüfungsverband, dessen Mitglied sie ist, vornehmen lassen könnte.
Ein Rechtsanspruch des Prüfungsverbandes, die ihm angehörenden Genossenschaften zu prüfen (§§ 53 ff. GenG), ergibt sich im Grundsatz bereits aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, ohne dass es einer ausdrücklichen Satzungsregelung ...