Patentbeschwerdeverfahren wegen Weiterbehandlung – "Kühlvorrichtung für elektronische Bauteile mit einer Heatsink in SMD-Technik" - zur Zustellungsfiktion – Zustellung eines Dokuments mittels Einschreiben durch Übergabe – Dokument gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt – bei diesem Tag kann es sich auch um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handeln
Leitsatz
Zustellungsfiktion
Wird ein Dokument mittels Einschreiben durch Übergabe zugestellt, so gilt es gemäß § 127 Abs. 1 PatG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG auch dann als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugestellt, wenn es sich bei diesem Tag um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt.
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