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BFH 15.12.2016 VI R 53/12, BBK 6/2017 S. 261

Steuerrecht | Arbeitszimmernutzung durch beide Ehegatten

Der Höchstbetrag für das häusliche Arbeitszimmer von 1.250 € wird personenbezogen und nicht objektbezogen gewährt. Beide Ehegatten oder Partner können daher jeweils S. 262den Höchstbetrag von 1.250 € geltend machen, wenn jeder das häusliche Arbeitszimmer nutzt, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und jeder Aufwendungen von 1.250 € oder mehr hat.

[i]Höchstbetrag ist personenbezogenDie vom BFH jetzt entschiedenen Fälle kommen in der Praxis häufig vor: Ein Paar lebt im eigenen oder angemieteten Haus oder Wohnung zusammen; beide arbeiten auch zu Hause und nutzen dasselbe Arbeitszimmer. [i]Ehegatten teilen sich ein ArbeitszimmerTeilen sich beide Partner die Kosten für das Arbeitszimmer, kann jeder der beiden seine Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 € geltend machen.

[i]Grundsatz der Individualbesteuerung Der BFH begründet seine Entscheidungen mit dem Grundsatz ...

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