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FG Baden-Württemberg 27.10.2015 5 K 1909/12, BBK 6/2017 S. 261

Bilanzierung | Kein Wechsel von degressiver Gebäude-AfA zu linearer AfA

Ein Wechsel von der degressiven Gebäude-AfA zur linearen AfA auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzungsdauer ist nicht zulässig.

Ein Grundstückseigentümer hatte im Urteilsfall die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG a. F. 13 Jahre lang in Anspruch genommen, bis er bei einem degressiven AfA-Satz von 1,25 % angekommen [i]Kläger hatte 13 Jahre lang degressiv abgeschrieben war. Er wollte nun auf der Grundlage einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren zur linearen AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wechseln und den Restbetrag mit jährlich 5 % abschreiben.

[i]Wer Vorteile nutzt, muss auch Nachteile in Kauf nehmen Dem widersprach aber das FG: Die degressive Gebäude-AfA ist starr und unveränderlich geregelt und darf nicht durch einen Wechsel zur linearen AfA verändert werden. Wer die Vorteile einer höheren degressiven AfA in den ersten Jahren der Nutzung haben will, muss später auch die Nachteile der ...

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