Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 10

Update Bauleistungen 2017

Was sind Grundstücke, Bauwerke, Betriebsvorrichtungen und Bauleistungen i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG?

Peter Klimmek

Das und die Regelungen im Art. 13b der MwStDVO haben ihre Spuren im Umsatzsteuergesetz hinterlassen. Die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ist nun stärker vom Unionsrecht geprägt und der Blickwinkel auf die Bauleistungen hat sich geändert.

A. Einführung

Die mit Art. 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom (BGBl 2003 I S. 3076) eingeführte Regelung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Bauleistungen, damals noch im § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG geregelt, hat ihren gesetzlichen Wortlaut im nunmehr einschlägigen § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG bis zum unverändert gehalten. Ab dem (SteueränderungsgesetzStÄndG 2015 vom , BGBl 2015 I S. 1834) hat sich der Wortlaut des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG geändert und ist nun vom Unionsrecht stärker geprägt.

Wortlaut des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (vom bis ):

„Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt;“

Die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG bezog sich bis zum auf Bauwerke. Mit dem StÄndG 2015 vom (anzuwenden ab dem ) bezieht sich die Regelung auf Bauleistungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken stehen.

Wortlaut des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (ab
Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 9
Online-Dokument

Update Bauleistungen 2017

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Umsatzsteuer
Umsatzsteuer direkt digital
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen