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Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis
Der BFH hatte im Urteil vom - darüber zu entscheiden, ob einer Rechnungsberichtigung nach unberechtigtem Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c Abs. 2 Sätze 3 ff. i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG eine Rückwirkung derart zukommt, dass ein in diesem Zusammenhang sich ergebender Steuererstattungsanspruch rückwirkend auf den Zeitpunkt der unrichtigen Rechnungserteilung entstanden ist. Diese Frage stellte sich konkret im Zusammenhang mit der Frage, ob das Finanzamt dann gegen diesen Anspruch mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechnungsausstellers aufrechnen kann, oder einer solchen Aufrechnung § 96 Abs. 1 Nr. 1 AO entgegensteht, weil das Finanzamt insofern erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Masse schuldig geworden ist.
A. Leitsatz
Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück.
B. Sachverhalt
Am wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin hatte im Jahr 2002 Rech...