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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 3976/13 EFG 2017 S. 682 Nr. 8

Gesetze: ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 10 Abs. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 12 Abs. 2, BGB § 2150, BGB § 2087 Abs. 2, BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Erbschaftsteuer

keine Steuervergünstigung bei der Veräußerung des begünstigten Vermögens innerhalb der Behaltensfrist

Leitsatz

1. Der Erbe kann die in §§ 13a, 13 b ErbStG vorgesehene Steuervergünstigung nicht voll in Anspruch nehmen, wenn er das beguünstigte Vermögen innerhalb der Fünfjahresfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG veräußert und nicht reinvestiert hat.

2. Unerheblich ist dabei, ob das begünstigungsfähige Vermögen in der gesamthänderischen Mitberechtigung an einem GmbH-Anteil oder einem Gewerbebetrieb besteht.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 2418 Nr. 46
EFG 2017 S. 682 Nr. 8
ErbStB 2017 S. 132 Nr. 5
AAAAG-39800

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.01.2017 - 11 K 3976/13

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